Zusammenfassung


  1. Die Rechtslage ist unklar

  2. Oberster Grundsatz beim Datenschutz: Datensparsamkeit

  3. Es gibt kaum echte Gründe, personenbeziehbare Daten zu speichern

  4. Auch der Betrieb von Suchmaschinen kommt sehr gut OHNE diese Speicherung aus


start         (C) W.Sander-Beuermann,   Universität Hannover,   RRZN,   SuchmaschinenLabor,   SuMa-eV