Zusammenfassung
Die Rechtslage ist unklar
Oberster Grundsatz beim Datenschutz: Datensparsamkeit
Es gibt kaum echte Gründe, personenbeziehbare Daten zu speichern
Auch der Betrieb von Suchmaschinen kommt sehr gut OHNE diese Speicherung aus
start
(C)
W.Sander-Beuermann,
Universität Hannover
,
RRZN
,
SuchmaschinenLabor
,
SuMa-eV